Was ist Gefahrgut?
Das Gefahrgut setzt sich aus reinen Stoffen oder Stoffgemischen zusammen. Die Gefahr beim Gefahrgut liegt an seinen chemischen und physikalischen
Eigenschaften für den Mensch und die meisten Tiere. Die Insektenwelt läßt sich von einigen giftigen Stoffen kaum beeindrucken und
umgedreht verhält es sich genau so. Diese gefährlichen Güter sind für unsere Zivilisation von größter Bedeutung,
sie sorgen oft über zahlreiche Zwischenstationen dafür, dass es uns im Alltag an nichts fehlt! Als da währen die verschiedensten Plastesorten,
von der Kaffeemaschine bis zum Schaumstoff der Matratze auf der wir unsere Ruhe, oder auch nicht, finden.
Unternehmen und Firmen sind bestrebt, Transporte von gefährlichen Gütern nach möglichkeit zu vermeiden oder so kurz wie
möglich zu gestalten. Diese Transporte sind teuer und können bei der Beschädigung der Gefahrgutgebinde Leib und Leben gefährden.
Für diese Gefährlichen Stoffe wurden weltweit einheitliche sogenannte "UN-Nummern" (Stoffnummern) vergeben.
Diese UN-Nummern stehen auf den orangefarbenen Warntafeln unter dem Strich. Darüber stehen mit den Ziffern 1 bis 9 die Gefährdungen.
Diese Gefährdungsklassen habe ich im Anhang zu den Eigenschaften der Stoffe ausgeführt.
Diese Kennzeichnung hat den Vorteil, dass im Fall einer Havarie die alarmierten Einsatzkräfte wie die Feuerwehr oder das THW, sofort weiß, um
was für eine Chemiekalie es sich handelt. Außer, die Warntafeln wurden bereits durch Brandeinwirkung zerstört.
Aus diesem Grund müssen Warntafeln mehrfach am Fahrzeug angebracht werden.
Die Kennzeichnungspflicht von gefährlichen Stoffen beginnt ab einer bestimmten Menge, das ist in Kilogramm angegeben.
Tabellen von gefährlichen Gütern, UN-Nummern und deren Kennzeichnungspflichten, sowie das Aussehen und die Maße von
Warntafeln sind bei den Berufsgenossenschaften der chemischen Industrie, Behörden, Feuerwehren usw., in Erfahrung zu bringen.
Seit 2009 muss bei allen Gefahrgütern das Kriterium "umweltgefährdend (aquatische Umwelt)" für die Klassifizierung berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Gefahrgüter bereits in eine oder mehrere Gefahrgutklassen eingestuft sind.